Diese Frage wurde in der letzten Zeit immer öfter gestellt. Wir möchten heute eine kurze Erklärung abgeben.
In der ÖTÖ gibt es folgende Neuerungen: § 31: Die „humanmedizinische“ Erstversorgung auf Turnieren muss gegeben sein. Während Bewerben, bei denen Hindernisse zu überwinden sind, muss zumindest ein entsprechend ausgebildeter Ersthelfer anwesend sein. Die Spartenbestimmungen können weitere Anforderungen zur humanmedizinischen Erstversorgung festlegen. Bei Vielseitigkeitsprüfungen (Teilprüfung Marathon, Gelände) ist die Anwesenheit eines offiziellen Rettungsfahrzeugs und eines Arztes mit entsprechender Ausbildung verpflichtend vorgeschrieben.
Warum kann nicht trotzdem eine Rettung vor Ort sein?
Das Rote Kreuz hat die kommenden Dienste eingestellt und nur die notwendigen Einsätze akzeptiert. Warum? Weil die Kapazitäten nicht reichen. „Es fand sich aufgrund der dortigen Intensität freiwillig KEIN Mitarbeiter mehr und so mussten diese Dienste zwangsverpflichtet für Zivildiener gemacht werden und dann im Jahr 2023 gelang es trotz Schwierigkeiten eine extra Planstelle zu finanzieren die aber auch nur 50% der erforderlichen Mannstärke abdeckte. Aufträge die keine eindeutige Notwendigkeit haben können aus Kapazitätsgründen nicht bedient werden.“ so Andreas Heinz, Bezirksgeschäftsleiter und Bezirksrettungskommandant Wels Land.
Selbstverständlich werden die Termine weiterhin mit dem roten Kreuz in Lambach abgestimmt, deren Dienststelle 5min vom Pferdezentrum entfernt ist. Wir haben einen langjährig ausgebildeten Sanitäter als Ersthelfer vor Ort (Stallmeister Christian Götz), einen Versorgungsraum mit Notarztkoffer und Defibrillator. Die Mitarbeiter werden auf allgemeine und speziell auf Verletzungen im Pferdesport geschult.